Hi, hallo, mein Name ist Olaf Kretschmann. Ich lebe, wohne und arbeite in Berlin. Da ich mich beruflich u. a. mit Aspekten der Kommunikationstheorie auseinandersetze, liegt es nicht fern, dass ich mich auch mit den Themen Manipulation, Bewusstseinsbeeinflussung und Propaganda befasse. Nach intensiver Recherche und Analyse des Informationsangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stelle ich heutzutage eine große Divergenz fest: eine Diskrepanz zwischen dem, was der Rundfunk behauptet zu tun, und dem, was er tatsächlich realisiert. Mittlerweile liegen mir Dokumente vor, in denen detailliert beschrieben wird, wie ein komplexer Manipulationsprozess von außen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herangeführt wird, dass Protagonisten innerhalb des Rundfunks diesen unterstützen, der Rundfunk jedoch nichts dafür tut, diesen aufzudecken, und dass dieser Prozess explizit die Zielstellung erfüllt, die der Aufgabenstellung des Manipulationsprozesses entsprechen: die Etablierung einer orchestrierten, vollsynchronisierten Massenmanipulation. Dieser Informationsstand führte bei mir zu einer Gewissensnot, da es für mich nicht hinnehmbar ist, zusätzlich zur eigenen Manipulation eine Abgabe an den Manipulierenden zu entrichten.
Seit 2012 engagiere ich mich deshalb für eine selbstbestimmte Auswahl der Medienanbieter und das jedermann zugestandene Recht, nicht die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterstützen zu müssen, wenn dies seiner eigenen Würde oder seinem eigenen Gewissen widerspricht.
Ich meldete mich vor vielen Jahren freiwillig als Rundfunkteilnehmer bei der GEZ an. Ich muss gestehen, dass ich zum damaligen Zeitpunkt sehr naiv war, denn ich hatte keinerlei Kenntnis, was es mit der GEZ (heute Beitragsservice) auf sich hatte. Ich hatte auch keinerlei Kenntnis über die Organisationsstruktur des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland, über die lobbyistische Verflochtenheit von Politik und Rundfunk und über den hinter verschlossenen Türen ablaufenden Gesetzgebungsprozess. Ich hatte keine Informationen über den Manipulationsprozess, der durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgesetzt wird. Desto eingehender und detaillierter ich mich mit diesen Themen auseinandersetzte, umso deutlicher wurde es für mich, dass die erzwungene Abgabe für die Monopolisierung eines Medienanbieters Unrecht ist. Alle Gründe aufzuzählen, warum sich dies aus meiner Sicht so darstellt, würde hier den Rahmen sprengen. Ein wesentlicher Aspekt ist jedoch, dass ich keinen Menschen zwingen kann, etwas zu finanzieren, das er selbst nicht befürwortet. Ich habe deshalb einen gesonderten Antrag gestellt, mich auf Grundlage eines „besonderen Härtefalls“ von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Der „besondere Härtefall“ ist aus meiner Sicht gegeben, da ich gegen mein Gewissen gezwungen werde, die Abgabe zu entrichten. In mir entstünde eine Gewissensnot, wenn ich wissentlich die Herstellung von Massenmanipulationen unterstützen würde. Die Möglichkeit der Befreiung aus Gründen eines „besonderen Härtefalls“ räumt die neue Gesetzgebung jedem Bürger ausdrücklich ein. Die Landesrundfunkanstalt bestreitet derzeit noch, dass ein Gewissenskonflikt einem „besonderen Härtefall“ entspricht, zudem geht der Rundfunk davon aus, dass der Schutzbereich der Gewissensfreiheit nicht durch die Beitragspflicht verletzt wird. Ein langer Weg der juristischen Auseinandersetzung ist somit vorprogrammiert.
Mein Ziel ist es, zu klären, ob der Gesetzgebungsprozess zum Rundfunkrecht in jeder Hinsicht normenkonform zustande kam und kommt. Aus meiner Sicht wird gegen zwei demokratische Grundprinzipien verstoßen. Zum einen gegen das so genannte Transparenzprinzip während des Gesetzgebungsprozesses. Dieses beinhaltet, vereinfacht ausgedrückt, die Nachvollziehbarkeit dessen, was während dieser Phase konkret in welcher Weise abläuft und durch wen es jeweils verantwortet wird. Zum anderen wird aus meiner Sicht gegen das so genannte parlamentarische Mitbestimmungsrecht über die inhaltliche Ausgestaltung der Gesetzgebung verstoßen. Landesparlamente dürfen derzeit nicht mitbestimmen, sondern haben die Pflicht zuzustimmen. Mein persönliches Anliegen ist es, vorrangig zu klären, ob der einzelne Bürger auch bei einem vorliegenden Gewissenskonflikt gezwungen werden kann, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, und, falls dem so ist, welche Gründe hierfür vorliegen und wer der Landesrundfunkanstalt das hoheitliche Recht verliehen hat, den Grundrechteschutz jedes Einzelnen zu durchbrechen. Diese Aspekte sind höchstrichterlich beim Bundesverfassungsgericht zu klären. Meine Verfassungsbeschwerde (1 BvR 652/19) liegt seit dem 12.03.2019 dem Bundesverfassungericht vor.
Mit dem Beschluss vom 26.01.2022 der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Paulus, Christ und die Richterin Härtel wird einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 652/19) nicht zur Entscheidung anzunehmen. Von einer Begründung wird abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Seit Beginn meiner Auseinandersetzung mit dem rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg habe ich den gesamten schriftlichen Austausch chronologisch veröffentlicht. Angefangen von den offenen Briefen an die Intendantin des rbb über die Informationsschreiben des Beitragsservice bis hin zu den Urteilsverkündungen des Verwaltungsgerichts. Da die Abläufe hinsichtlich der verwaltungsgerichtlichen Aspekte für die Öffentlichkeit normalerweise nicht transparent sind, möchte ich mit meiner Veröffentlichung dazu beitragen, dass eine Offenlegung darüber erfolgt, wie eine juristische Auseinandersetzung mit einer dogmatischen Systemkomponente erfolgt. Themeninteressierte und gleichgesinnte Menschen können die Abläufe so besser verstehen und ihre ggf. bestehenden Sorgen oder Ängste ablegen. Sämtliche Informationen sind im Blog rundfunkbeitrag.blogspot.de veröffentlicht.
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